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Hinweis: Sächsischer Gründerinnenpreis 2018

Ab sofort steht allen sächsischen Gründerinnen die Bewerbung für den Sächsischen Gründerinnenpreis offen.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz sucht auch für das Jahr 2018 mutige Gründerinnen und Unternehmerinnen, die unternehmerischeres Risiko für ein Unternehmen im Bereich Industrie, Handwerk, Handel oder aus dem Dienstleistungssektor tragen. 

Mit dem Sächsischen Gründerinnenpreis soll in der Region ein gründerinnenfreundliches Klima verstetigt werden. Er soll Frauen ermutigen, in bestimmten Lebenssituationen über eine Existenzgründung nachzudenken und optimistisch den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen. Dass dies funktioniert, zeigt ein Blick in die Historie des Preises: Seit der ersten Verleihung 2008 wurden zehn Unternehmerinnen mit dem Preis ausgezeichnet.

Bedingung für die Teilnahme ist neben dem Unternehmenssitz in Sachsen, dass das Gründungs- oder Übernahmedatum im Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis um 31. Mai 2017 lag.
Seit 2016 ist der Preis mit einem Preisgeld von 6.000€ dotiert.

Das Bewerbungsformular und weitere Informationen finden Sie auf dem zugehörigen Webseitenauftritt zum Sächsischen Gründerinnenpreis.

Mit dem Technologiegründerfonds Sachsen (TGFS) begleiten wir Gründer und Gründerinnen aus dem Hochtechnologiebereich. Neben der Finanzierung erhalten die Gründer durch die Investment-Manager ein Coaching, um den Unternehmensstart zu meistern. Sie haben Fragen? Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Sie uns!


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