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Jetzt bewerben für den Sächsischen Meilenstein 2019

Der Wettbewerb ist gemeinsam initiiert durch die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH sowie die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH und steht unter der Schirmherrschaft des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Ausgezeichnet werden Nachfolgeregelungen, die sich besonders durch umsichtige Planung und Durchführung abheben.

Teilnahmebedingungen

Die Auszeichnung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen aus Sachsen, die in den Jahren 2014 bis 2018 eine Nachfolgeregelung umgesetzt haben.
Binden ist, dass die Übernahme bereits vollzogen wurde - also sowohl die Geschäftsführung als auch mindestens 50% der Geschäftsanteile bereits übergeben wurden. 
Dabei ist es zweitrangig, ob die Nachfolge familienintern, unternehmensintern oder -extern vollzogen wurde.

Bewerbungskriterien

  • Strategie und Organisation der Übernahme
  • Erhalt des Unternehmens
  • Kommunikation und Konfliktlösung
  • Zukunftsorientierung

Bewerbungen sind schriftlich per Post oder E-Mail einzureichen. Einsendungen, die nach dem 23. August 2019 eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden.
Der Bewerbungsbogen und weitere Teilnahmebedingungen stehen auf www.saechsischer-meilenstein.de bereit.

Die Gewinner werden durch ein zweistufiges Bewerbungsverfahren ermittelt, Bewerbungsschluss ist der 23. August. Bekannt gegeben werden die Nominierten dann am 04. September, die zugehörige Preisverleihung in Dresden findet am 12. November statt. Die Auswahl erfolgt durch ein Gremium aus Vertretern der Kammern, Politik, Wissenschaft und Kreditwirtschaft.
Das Preisgeld beträgt je Kategorie 3.000 Euro. Zusätzlich wird ein Sonderpreis verliehen, der mit 1.000 Euro dotiert ist.


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